Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)

Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
1. Begriff: Wichtigster Teil der Alterssicherung im Rahmen der  sozialen Sicherung. Die GRV gewährt Renten wegen Alters ( Altersrente), Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrente), Renten wegen Todes und Leistungen zur  Rehabilitation ( Rentenanwartschaft,  Rentenformel).
- 2. Gliederung: Die GRV ist in die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten und die Knappschaftliche Rentenversicherung gegliedert.
- a) Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten: Für rund 80 Prozent der  Erwerbstätigen die wesentliche Sicherung gegen die Risiken des Alters, der Invalidität sowie der Hinterbliebenenschaft im Todesfall. Die Leistungsgewährung beruht auf Lohnbezogenheit und  Beitragsbezogenheit und wird der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in Form der  dynamischen Rente ständig angepasst. Im Rahmen der  Rentenreform 2001 erfolgte die Umstellung von „nettobezogener“ Anpassung auf die „modifizierte Bruttoanpassung“.
- Träger (im Rahmen der Selbstverwaltung der sozialen Sicherung) sind die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und die Landesversicherungsanstalten, bei denen Arbeiter versichert sind.
- Versicherungsmodalitäten und -pflicht: Pflichtversichert sind alle Arbeiter und Angestellte, wobei nur bis zur Obergrenze der  Beitragsbemessungsgrenze Beiträge (Prämien) gezahlt werden müssen. Selbstständig Erwerbstätige, die einem berufsständischen Versorgungswerk angehören, können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Zum Kreis der versicherungspflichtigen Selbstständigen gehören neben Handwerkern auch Hausgewerbetreibende, Küstenschiffer, Küstenfischer, Seelotsen, Pflegepersonen, Hebammen und Entbindungspfleger, bestimmte Lehrer und Erzieher, Künstler und Publizisten. Außerdem sind Kraft Gesetzes versicherungspflichtig: Personen, die eine Kindererziehungszeit angerechnet bekommen, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende, Bezieher von Krankengeld und Arbeitslosengeld sowie Bezieher von Vorruhestandsgeld. Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, können sich ab ihrem 16. Lebensjahr freiwillig versichern.
- b) Knappschaftliche Rentenversicherung: Die knappschaftliche Rentenversicherung versichert alle Beschäftigten in einem knappschaftlichen Betrieb, d.h. einem Betrieb, in dem Mineralien oder ähnliche Stoffe bergmännisch gewonnen werden. Wegen der besonderen Risiken des Bergbaus sind die Leistungen der knappschaftlichen Rentenversicherung etwa ein Drittel höher als die der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten. Außerdem sind die Beitragssätze höher. Der  Bundeszuschuss deckt einen höheren Anteil der Ausgaben als bei der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten.
- 3. Reformierung:  Rentenreform 2001,  Rürup-Kommission.
- Vgl. auch  Alters- und Hinterbliebenenversorgung.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland) — Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist Bestandteil (Versicherungszweig) des gegliederten Sozialversicherungssystems zur Alterssicherung der abhängig Beschäftigten, die im Wesentlichen durch deren per Gesetz vorgeschriebene… …   Deutsch Wikipedia

  • Rentenversicherung: Grundlagen —   Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist ein wichtiger Teil der sozialen Sicherung in Deutschland. Im Jahr 1997 stellte die GRV mit knapp einem Drittel den größten Posten im Sozialbudget dar.    Leistungen   Aufgabe der GRV ist zum einen… …   Universal-Lexikon

  • GRV — Gesetzliche Rentenversicherung ist die Bezeichnung für ein von Nationalstaaten geschaffenes gesetzliches Alters und/oder Hinterbliebenensicherungssystem, das oft auch zusätzlich zur Absicherung gesundheitlicher Risiken dient. Die Bezeichnung… …   Deutsch Wikipedia

  • Frührente — Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist Bestandteil (Versicherungszweig) des gegliederten Sozialversicherungssystems zur Alterssicherung der abhängig Beschäftigten, die im Wesentlichen durch deren per Gesetz vorgeschriebene… …   Deutsch Wikipedia

  • Frühverrentung — Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist Bestandteil (Versicherungszweig) des gegliederten Sozialversicherungssystems zur Alterssicherung der abhängig Beschäftigten, die im Wesentlichen durch deren per Gesetz vorgeschriebene… …   Deutsch Wikipedia

  • Geringfügige Beschäftigung — Eine geringfügige Beschäftigung (auch „Minijob“ oder „400 Euro Job“ genannt) ist nach deutschem Sozialversicherungsrecht ein Beschäftigungsverhältnis mit einer geringen absoluten Höhe des Arbeitsentgelts (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder …   Deutsch Wikipedia

  • Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland — Die Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland erstreckt sich vom Deutschen Kaiserreich bis in die Gegenwart. Die deutsche Sozialversicherung galt lange Zeit als fortschrittlich, war und ist jedoch in der Bundesrepublik Deutschland… …   Deutsch Wikipedia

  • Sozialversicherung — Eine Sozialversicherung ist ein öffentliches oder halböffentliches System der Pflichtversicherungen. Man spricht daher von gesetzlicher Sozialversicherung. Das System der Sozialversicherungen wird manchmal Soziales Netz genannt, weil es Schutz… …   Deutsch Wikipedia

  • Sozialrecht (Deutschland) — Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatspostulats. Der Begriff ist vergleichsweise neu und wird in Deutschland einheitlich erst seit den 1970er Jahren verwendet; er ist beeinflusst durch den… …   Deutsch Wikipedia

  • Rürup-Rente — Die Basisrente, umgangssprachlich als Rürup Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnet, ist eine Form der seit 2005 staatlich geförderten Altersvorsorge. Sie beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag, der in den Leistungskriterien und der… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”